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Künstlersozialversicherung

Die KSV, die Künstlersozialversicherung ist Teil der Gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. In der Künstlersozialversicherung versichert sind Künstler und Publizisten. Wie auch die Sozialversicherung für Arbeitnehmer gliedert sich die Künstlersozialversicherung dabei in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Voraussetzung, dass Künstler und Publizisten in der Künstlersozialversicherung sich versichern müssen, ist wenn sie mit ihrer Tätigkeit Mindesteinkommen und dabei nicht als Arbeitnehmer bei einem Verlag, einem Fernseh- oder Radiosender beschäftigt sind. Personen, die nur nebenberuflich eine künstlerische Tätigkeit ausüben, und ihr überwiegendes Einkommen aus einer anderweitigen Haupttätigkeit beziehen, müssen sich in der Künstlersozialversicherung nicht versichern. Künstler ist dabei jemand, der Musik mach, Musik produziert, darstellende oder bildende Kunst betreibt, Publizist ist, oder als Journalist oder Schriftsteller, oder anderweitig publizistisch tätig ist. Darunter fallen auch Autoren und Kritiker, sowie Schauspieler. Kunsthandwerker, wie zum ein Silberschmied, obwohl in gewisser Weise künstlerisch tätig, hingegen werden in die Künstlersozialversicherung nicht aufgenommen. Die Beiträge zur Künstlersozialversicherung zahlen zur Hälfte die Versicherten, also die Künstler, wobei die andere Hälfte der Beiträge, die so genannte „Künstlersozialabgabe“ die Veranstalter, wie zum Beispiel Fernsehsender, Radiostationen, Theater, bzw. sonstige Auftraggeber zahlen. Darüber hinaus zahlt der Staat einen Zuschuss. Per aktuellem Urteil wurde festgestellt, dass ein Fernsehsender auch dann die Künstlersozialabgabe in die Künstlersozialversicherung einzuzahlen hat, wenn er eine Sendung produziert, bei dem Künstler lediglich als Juroren tätig sind. Diese üben laut der Auffassung des Gerichts dennoch eine Art künstlerische Tätigkeit aus. Der Fernsehsender wurde also dazu verurteilt die rückständigen Beiträge für die Künstler, die bei dieser Sendung als Juroren tätig waren, in die Künstlersozialversicherung einzubezahlen.

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